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Was wir bieten
Wir bilden Sie in folgenden Klassen aus:
- in den PKW-Klassen
- B Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5
Mindestalter: 18 Jahre
- BE Anhänger
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre
- B17 Begleitetes Fahren
wie Klasse B bzw. BE, nur: Mindestalter 17 Jahre
Der Führerschein mit 17 ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
- Die Begleitperson muß mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
- Die erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen (max. 4 Personen).
In der Klasse B17 enthalten sind die Führerscheinklassen L, M und S, die ohne Begleitung gefahren werden dürfen.
Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer!
Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Fahren mit Begleitung hat das Ziel 1 Jahr lang Fahrpraxis sammeln zu können. Ab dem 18. Geburtstag darf der Fahranfänger dann ohne Begleiter fahren. Die Prüfungsbescheinigung, die noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt, kann gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.
Tipps für die jungen Fahrer
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
- Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind
- Gurten Sie sich immer an
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
- Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
- Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Einsatz benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halter dies zu tun.
Tipps für die Begleitperson
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
- Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer”
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
- Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
- in den Zweirad-Klassen
- M Roller/Kleinkrafträder
Roller/Kleinkrafträder
- maximal 45 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum (oder Elektromotor)
Mindestalter: 16 Jahre
- A1 Leichtkrafträder
Leichtkrafträder
- Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
- A begrenzt mittelschwere Krafträder
A begrenzt mittelschwere Krafträder
- bis 25 kW Motorleistung und
- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A begrenzt dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre
- A unbegrenzt schwere Krafträder
A unbegrenzt schwere Krafträder
- über 25 kW Motorleistung oder
- einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Mindestalter: 25 Jahre
Darüber hinaus bieten wir Ihnen
- Auffrischungs-Kurse
Sie besitzen einen Führerschein, sind aber schon länger nicht mehr gefahren und jetzt unsicher?
Wir erleichtern Ihnen den Wiedereinstieg ins PKW- und Motorrad-Fahren.
- Sie sind bei uns während Ihrer Ausbildung unfallversichert, auch auf dem Weg zur Fahrschule und zurück.
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| Peppel’s Fahrschule - 90762 Fürth - Friedrichstr. 6 - Tel: 0911 / 74 87 87 - email senden |